Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)
Die Kooperationsform MVZ wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt. Medizinische Versorgungszentren sollen eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand ermöglichen. MVZ-Strukturen eröffnen somit eine große Gestaltungsvielfalt. Neben der Möglichkeit, beliebig viele ärztliche oder zahnärztliche Angestellte zu beschäftigen, lassen sich in einem MVZ auch zahlreiche gesellschaftsvertragliche Konstellationen umsetzen, die in einer klassischen Berufsausübungsgemeinschaft so nicht umsetzbar wären.
Die Gründung eines MVZ ist ein komplexes Verfahren, in dem sowohl gesellschaftsrechtliche als auch medizinrechtliche Aspekte zu bedenken sind. In Zusammenarbeit mit meiner in Bürogemeinschaft tätigen Kollegin, Rechtsanwältin und Notarin, Frau Andjela Pelemis, kann ich Ihnen eine Ihren individuellen Bedürfnissen angepasste Beratung anbieten.