Vergleich

Im Hinblick auf die meist sehr lange Verfahrensdauer im Arzthaftungsrecht ist es wichtig Geduld mitzubringen. Ein Klageverfahren kann im besten Fall innerhalb von zwei Jahren (in der ersten Instanz) beendet werden. Die meisten Klageverfahren ziehen sich jedoch über mehrere Jahre hinweg.

Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es ratsam einen Vergleich anzustreben.

Ein ausgerichtlicher Vergleich ist eine für alle Beteiligten vernünftige Lösung, die viele Ressourcen spart. Denn auch viele Gerichtsverfahren enden mit einem Vergleich. Die Richter ziehen Vergleiche stets vor, weil sie in diesen Fällen keine aufwendigen Urteile schreiben müssen. Es kann also vorkommen, dass nach 5 Jahren Klageverfahren, nach teilweise mehreren Gutachten und mündlichen Verhandlungen ein Vergleich zu einer Geldsumme geschlossen wird, welche bereist außergerichtlich im Raume stand.

Schließlich ist es wichtig die Verjährungs­fristen zu beachten.

Verjährungsfristen

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben Sie eine Frist von drei Kalender­jahren. Ab Ende des Jahres, in dem Sie von der Möglich­keit eines Behand­lungs­fehlers erfahren haben, läuft die Verjährung. Die Verjährungs­frist wird unterbrochen, während ein Schlichtungs­verfahren bei der Ärztekammer läuft (die Unterbrechung läuft aber erst ab dem Moment an ab dem die Gegenseite der Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ihre Zustimmung erteilt hat) oder wenn mit der Gegen­seite frist­hemmende Vereinbarungen getroffen werden.

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